Ab 1. Januar 2024 entfällt die Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie Speicher, ohne die Notwendigkeit von Förderanträgen.
Die Vereinfachung zielt darauf ab, den Ausbau von Sonnenstrom zu beschleunigen.
Steuerliche Ermäßigungen gelten für den Kauf und die Installation von PV-Modulen und Zubehör bis 35 kWp, sowie für Speicher, sofern die Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird, darunter Wohngebäude, Gebäude öffentlicher Körperschaften oder solche mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.